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Verwaltung

Wie funktioniert das Kommunalunternehmen?

Bei der Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts und ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Gemeinde Waakirchen.

Die Organe des Kommunalunternehmens sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus Mitgliedern des Gemeinderats, wobei jede Fraktion vertreten ist. Der Vorstand leitet die Angelegenheiten des Kommunalunternehmens und berichtet dabei regelmäßig dem Verwaltungsrat. Die Richtungsvorgabe der Projekte erhält er dabei vom Gemeinderat. Der Vorstand handelt nur auf Grundlage der Beschlüsse im Verwaltungsrat, dem wiederum die Beschlüsse des Gemeinderats vorausgehen. Kurz gesagt, nur wenn der Gemeinderat ein Projekt beschließt, geht das KU in die Umsetzung. Sollte ein Projekt nicht wirtschaftlich darstellbar sein, schlägt das KU eine realisierbare Alternative vor und der Gemeinderat muss erneut darüber abstimmen.

Alle Projekte werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan eingearbeitet und vom Verwaltungsrat beschlossen. Das Kommunalunternehmen unterliegt einer jährlichen Wirtschaftsprüfung. Der Vorstand ist für die Dauer von 5 Jahren bestellt, der Verwaltungsrat für die Dauer von 6 Jahren. Vorstandsvorsitzender des Verwaltungsrats ist der Erste Bürgermeister der Gemeinde Waakirchen.

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Lesen Sie gerne alle Details zum Gegenstand des Unternehmens, der Organe und den Zuständigkeiten in der Satzung der Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen.

Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen

Vorstand:

Mitglieder des Verwaltungsrats: